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   BGH, 13.09.1996 - 2 StR 423/96   

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https://dejure.org/1996,7279
BGH, 13.09.1996 - 2 StR 423/96 (https://dejure.org/1996,7279)
BGH, Entscheidung vom 13.09.1996 - 2 StR 423/96 (https://dejure.org/1996,7279)
BGH, Entscheidung vom 13. September 1996 - 2 StR 423/96 (https://dejure.org/1996,7279)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines Schuldspruchs wegen der Nichtanordnung einer notwendigen Unterbringung eines Dorgenabhängigen in einer Entziehungsanstalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 13.09.1996 - 2 StR 423/96
    Die Unterbringung des Beschwerdeführers ist deshalb zwingend anzuordnen (vgl. BGHSt 37, 5, 6; BGHR StGB § 64 Ablehnung 5, 7 und 8; BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 1994 - 2 StR 244/94 - 22. November 1995 - 2 StR 573/95 - und vom 17. April 1996 - 2 StR 128/96), sofern eine hinreichend konkrete Aussicht besteht, den Beschwerdeführer von seinem Hang zu heilen oder doch über eine gewisse Zeitspanne vor dem Rückfall in die akute Sucht zu bewahren (vgl. BVerfG StV 1994, 594).

    Die Tatsache, daß nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (BGHSt 37, 5), zumal die Revision die Nichtanwendung des § 64 StGB von ihrem Rechtsmittelangriff nicht ausgenommen hat, was zulässig wäre (vgl. BGHSt 38, 362).

  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 13.09.1996 - 2 StR 423/96
    Die Unterbringung des Beschwerdeführers ist deshalb zwingend anzuordnen (vgl. BGHSt 37, 5, 6; BGHR StGB § 64 Ablehnung 5, 7 und 8; BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 1994 - 2 StR 244/94 - 22. November 1995 - 2 StR 573/95 - und vom 17. April 1996 - 2 StR 128/96), sofern eine hinreichend konkrete Aussicht besteht, den Beschwerdeführer von seinem Hang zu heilen oder doch über eine gewisse Zeitspanne vor dem Rückfall in die akute Sucht zu bewahren (vgl. BVerfG StV 1994, 594).
  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 13.09.1996 - 2 StR 423/96
    Die Tatsache, daß nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (BGHSt 37, 5), zumal die Revision die Nichtanwendung des § 64 StGB von ihrem Rechtsmittelangriff nicht ausgenommen hat, was zulässig wäre (vgl. BGHSt 38, 362).
  • BGH, 27.09.1991 - 3 StR 30/91

    Revisionsrichterliche Überprüfung unterbliebener Unterbringung

    Auszug aus BGH, 13.09.1996 - 2 StR 423/96
    Die Unterbringung des Beschwerdeführers ist deshalb zwingend anzuordnen (vgl. BGHSt 37, 5, 6; BGHR StGB § 64 Ablehnung 5, 7 und 8; BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 1994 - 2 StR 244/94 - 22. November 1995 - 2 StR 573/95 - und vom 17. April 1996 - 2 StR 128/96), sofern eine hinreichend konkrete Aussicht besteht, den Beschwerdeführer von seinem Hang zu heilen oder doch über eine gewisse Zeitspanne vor dem Rückfall in die akute Sucht zu bewahren (vgl. BVerfG StV 1994, 594).
  • BGH, 14.05.1992 - 4 StR 178/92

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Ermessensspielraum -

    Auszug aus BGH, 13.09.1996 - 2 StR 423/96
    Die Unterbringung des Beschwerdeführers ist deshalb zwingend anzuordnen (vgl. BGHSt 37, 5, 6; BGHR StGB § 64 Ablehnung 5, 7 und 8; BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 1994 - 2 StR 244/94 - 22. November 1995 - 2 StR 573/95 - und vom 17. April 1996 - 2 StR 128/96), sofern eine hinreichend konkrete Aussicht besteht, den Beschwerdeführer von seinem Hang zu heilen oder doch über eine gewisse Zeitspanne vor dem Rückfall in die akute Sucht zu bewahren (vgl. BVerfG StV 1994, 594).
  • BGH, 15.07.1992 - 2 StR 266/92

    Unterlassen der gebotenen Unterbringung eines Angeklagten in einer

    Auszug aus BGH, 13.09.1996 - 2 StR 423/96
    Die Unterbringung des Beschwerdeführers ist deshalb zwingend anzuordnen (vgl. BGHSt 37, 5, 6; BGHR StGB § 64 Ablehnung 5, 7 und 8; BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 1994 - 2 StR 244/94 - 22. November 1995 - 2 StR 573/95 - und vom 17. April 1996 - 2 StR 128/96), sofern eine hinreichend konkrete Aussicht besteht, den Beschwerdeführer von seinem Hang zu heilen oder doch über eine gewisse Zeitspanne vor dem Rückfall in die akute Sucht zu bewahren (vgl. BVerfG StV 1994, 594).
  • BGH, 18.10.1994 - 2 StR 244/94

    Unterbringungsanordnung - Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte - Vorliegen der

    Auszug aus BGH, 13.09.1996 - 2 StR 423/96
    Die Unterbringung des Beschwerdeführers ist deshalb zwingend anzuordnen (vgl. BGHSt 37, 5, 6; BGHR StGB § 64 Ablehnung 5, 7 und 8; BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 1994 - 2 StR 244/94 - 22. November 1995 - 2 StR 573/95 - und vom 17. April 1996 - 2 StR 128/96), sofern eine hinreichend konkrete Aussicht besteht, den Beschwerdeführer von seinem Hang zu heilen oder doch über eine gewisse Zeitspanne vor dem Rückfall in die akute Sucht zu bewahren (vgl. BVerfG StV 1994, 594).
  • BGH, 22.11.1995 - 2 StR 573/95

    Bereitschaft des Täters - Freiwillige ambulante Therapie - Anordnung der

    Auszug aus BGH, 13.09.1996 - 2 StR 423/96
    Die Unterbringung des Beschwerdeführers ist deshalb zwingend anzuordnen (vgl. BGHSt 37, 5, 6; BGHR StGB § 64 Ablehnung 5, 7 und 8; BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 1994 - 2 StR 244/94 - 22. November 1995 - 2 StR 573/95 - und vom 17. April 1996 - 2 StR 128/96), sofern eine hinreichend konkrete Aussicht besteht, den Beschwerdeführer von seinem Hang zu heilen oder doch über eine gewisse Zeitspanne vor dem Rückfall in die akute Sucht zu bewahren (vgl. BVerfG StV 1994, 594).
  • BGH, 17.04.1996 - 2 StR 128/96

    Versäumung der Bildung einer Gesamtstrafe durch ein Strafgericht -

    Auszug aus BGH, 13.09.1996 - 2 StR 423/96
    Die Unterbringung des Beschwerdeführers ist deshalb zwingend anzuordnen (vgl. BGHSt 37, 5, 6; BGHR StGB § 64 Ablehnung 5, 7 und 8; BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 1994 - 2 StR 244/94 - 22. November 1995 - 2 StR 573/95 - und vom 17. April 1996 - 2 StR 128/96), sofern eine hinreichend konkrete Aussicht besteht, den Beschwerdeführer von seinem Hang zu heilen oder doch über eine gewisse Zeitspanne vor dem Rückfall in die akute Sucht zu bewahren (vgl. BVerfG StV 1994, 594).
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